Informationen zum
Fahrtenschreiber und EG-Kontrollgerät
Gewerblich genutze Fahrzeuge von mehr als 2,8t bis 3,5t inkl. Anhänger müssen lt. Fahrpersonalverordnung (§6 FpersV) kein EG-Kontrollgerät bzw Fahrtenschreiber haben. Sie müssen jedoch . . .



§18 Ausnahmengemäß Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und 3821/85


Fragen und Antworten zum digitalen EG-Kontrollgerät und zur Fahrerkarte.