Gewerblich genutze
Fahrzeuge von mehr als 2,8t bis 3,5t inkl.
Anhänger müssen lt. Fahrpersonalverordnung
(§6 FpersV)
kein EG-Kontrollgerät bzw Fahrtenschreiber haben. Sie
müssen
jedoch . . .
§18
Ausnahmengemäß Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und
3821/85
Fragen
und Antworten zum digitalen EG-Kontrollgerät und zur
Fahrerkarte.