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Gutachten im Kaskofall |
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Bei den Kaskoversicherungen wird unterschieden zwischen Voll- und Teilkasko. Im
Gegensatz zur Schadensersatzverpflichtung im Haftpflichtfall wird der Kaskofall
nicht durch den BGB geregelt, sondern es handelt sich hierbei um eine
vertragliche Vereinbarung mit Ihrer Versicherung. Im Schadensfall melden Sie
erst einmal den Schaden Ihrer Versicherung. Die Versicherung ist laut
Versicherungsvertrag dann verpflichtet, Ihnen ein Angebot der Erstattungssumme
zu unterbreiten. Aus dieser Verpflichtung heraus, ist die Versicherung
„weisungsberechtigt". Das bedeutet, die Versicherung hat das Recht, einen
Sachverständigen zu beauftragen und übernimmt natürlich auch die Kosten des
Gutachtens. In den meisten Fällen ist der Fall mit der Erstattung der
ermittelten Kosten erledigt. Zur Reparatur des Fahrzeuges wird der Geldbetrag
aber in der Regel nicht ausreichend sein, weil die so genannten Abzüge "neu für
alt" und die eventuelle Selbstbeteiligung berücksichtigt werden.
Im Kaskofall können die Sachverständigen der VAUTEC GmbH nur für sie tätig werden, wenn eine schriftliche Auftragserteilung der Versicherung vorliegt. |