Gutachten
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Gutachten im Kaskofall
(nur mit Auftragserteilung der Versicherung)


1. Gutachten im Haftpflichtfall

2. Gutachten im Kaskofall
3. Oldtimerbewertungen, Ermittlung des Versicherungswertes, Marktwertermittlung
4. Zustandsberichte für Gebrauchtfahrzeuge, Gebrauchtwagen-Siegel
5. Unfallrekonstruktion


Bei den Kaskoversicherungen wird unterschieden zwischen Voll- und Teilkasko. Im Gegensatz zur Schadensersatzverpflichtung im Haftpflichtfall wird der Kaskofall nicht durch den BGB geregelt, sondern es handelt sich hierbei um eine vertragliche Vereinbarung mit Ihrer Versicherung. Im Schadensfall melden Sie erst einmal den Schaden Ihrer Versicherung. Die Versicherung ist laut Versicherungsvertrag dann verpflichtet, Ihnen ein Angebot der Erstattungssumme zu unterbreiten. Aus dieser Verpflichtung heraus, ist die Versicherung „weisungsberechtigt". Das bedeutet, die Versicherung hat das Recht, einen Sachverständigen zu beauftragen und übernimmt natürlich auch die Kosten des Gutachtens. In den meisten Fällen ist der Fall mit der Erstattung der ermittelten Kosten erledigt. Zur Reparatur des Fahrzeuges wird der Geldbetrag aber in der Regel nicht ausreichend sein, weil die so genannten Abzüge "neu für alt" und die eventuelle Selbstbeteiligung berücksichtigt werden.
Im Kaskofall können die Sachverständigen der VAUTEC GmbH nur für sie tätig werden, wenn eine schriftliche Auftragserteilung der Versicherung vorliegt.