UntersuchungMotormanagementAbgase

Ab dem 1. Januar 2010 ist die Untersuchung der Abgase Bestandteil der Hauptuntersuchung; der §47a StVZO ist nicht mehr gültig. In diesem Zug entfällt die Anbringung der AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen.

Gemäß der 41. Änderungsverordnung zur StVZO aus dem Jahr 2006 wird die Abgasuntersuchung bzw. nun "Untersuchung der Abgase" ein Bestandteil der Hauptuntersuchung.

Die Untersuchung der Abgase an OBD-Fahrzeugen und Krädern wurden bereits zum 1. April 2006 in die HU integriert. Ab dem 01.Janaur 2010 gilt diese Regelung auch für alle anderen Fahrzeuge, die der Untersuchung der Abgase unterliegen.

Die Untersuchung der Abgase darf weiterhin auch von einer dafür anerkannten Kfz-Werkstatt durchgeführt werden. Zur Verbesserung der Fälschungssicherheit ist der Nachweis über die Durchführung der AU von der Werkstatt mit Nachweissiegel
und mittels Prägezange mit der
Kontrollnummer der AU-Werkstatt

zu versehen.

Dies ist bei der Bereitstellung des AU-Nachweises vom Prüfingenieur zu beachten und das Dokument ist dem Kunden nach der Prüfung auf Plausibilität bzw. Vollständigkeit und nach Datenübernahme auszuhändigen.

Vordere Kennzeichen können mit einer retroreflektierenden Reparaturplakette "repariert" werden, um die Beschädigungen oder optischen Beeinträchtigungen zu beheben. Das Anbringen einer Reparaturplakette ist nicht vorgeschrieben, aber zulässig. Werbung auf der Reparaturplakette ist gem. FZV unzulässig.


Bitte bedenken sie das der AU-Nachweis ohne abgeschlossener und bestander Hauptuntersuchung im günstigsten Fall
nur aus dem Vormonat Gültigkeit hat!
(Regelung für Schleswig-Holstein)

Bsp. 1: Fahrzeug kommt im Februar 2010 mit noch gültiger HU-Plakette:

AU-Nachweis am 2. Januar 2010 bestanden,
dann max. Gültigkeit ohne bestandener Hauptuntersuchung
bis 28. Februar 2010.

(AU-Nachweis-Gültigkeit: maximal aus dem Vormonat)

Bsp. 2: Fahrzeug kommt im Februar 2010 mit überzogener HU-Plakette:

AU-Nachweis am 2. Januar 2010 bestanden,
dann max. Gültigkeit ohne bestandener Hauptuntersuchung
bis 2. Februar 2010.

(AU-Nachweis-Gültigkeit: Tag genau einen Monat)



Sollte der AU-Nachweis außerhalb der oben beschriebenen Fristen sein muss zwingend eine neue AU gemacht werden!

Beachten sie dieses besonders bei der Fristüberschreitung einer nichtbestandenen Hauptuntersuchung mit bestandenem AU-Nachweis!