Datenbestätigung:

Seit dem 01.03.2007 ist die Fahrzeug-Zulassungs- verordnung (FZV) in Kraft. Gemäß §14(2) FZV müssen zur Wiederzulassung von Fahrzeugen alle Daten zur Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorliegen. Damit die Zulassungsbehörde im Falle fehlender Fahrzeugdaten den Halter nicht zum TÜV (§21-Abnahme) schicken muss, haben

die Prüfingenieure der
VAUTEC GmbH

die Möglichkeit, Ihnen (dem Kunden) eine Datenbestätigung (StVZO Muster 2d) auf Basis der Typgenehmigungsdaten auszustellen.  Mit diesen Typgenehmigungsdaten kann die zuständige Behörde dann Ihr Fahrzeug wieder zulassen und die entsprechenden, oben genannten, Bescheinigungen ausstellen.

Für die Recherche der Fahrzeugdaten und die entstehenden Kosten
ist ein Betrag

von 25,-€  zu entrichten.