Exportgutachten:

In einigen europäischen Ländern wird zur Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland ein Exportgutachten benötigt, in welchem die, für das jeweilige Land, wichtigsten Fahrzeugdaten und Richtlinien enthalten sind.

Der VAUTEC GmbH sind folgende Auflagen und Bestimmungen für die Zulassung von Importfahrzeugen im europäischen Ausland bekannt:

  • Griechenland: Fahrzeuge dürfen nicht älter als 5 Jahre sein und der aktuelle Halter muss notariell beglaubigt sein.
     
  • Österreich: für die Zulassung eines Importfahrzeuges muss eine Einzelgenehmigung (entsprich einer Abnahme nach §21 StVZO) bei einer technischen Prüfstelle  (Typisierungsstelle) erstellt werden. Für Fahrzeuge ab Baujahr 1997 reicht eine COC-Bescheinigung des Herstellers aus, ältere Fahrzeuge benötigen einen geregelten Katalysator.
     
  • Mazedonien: seit dem 03.01.2007 dürfen Fahrzeuge, die älter als 4 Jahre sind nicht mehr importiert werden.

Die Prüfingenieure der
VAUTEC GmbH

haben die Möglichkeit, Ihnen (dem Kunden) ein Exportgutachten für folgende Länder zu erstellen:

  • Italien
  • Portugal
  • Serbien & Montenegro
  • Spanien
  • Schweden, Norwegen, Finnland


Für die entstehenden Kosten des Exportgutachtens wird ein gesonderter Betrag, je nach Aufwand für das entsprechende Land, berechnet.