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GGVS / ADR
Verlängerung der B3-Bescheinigung:
Gefährliche Güter müssen sicher befördert werden, damit
Menschen, Tiere, Umwelt und Sachen nicht gefährdet werden. Um dieses
Ziel zu erreichen, bestehen eingehende Sicherheitsvorschriften.
Der Nachweis hierfür ist die Zulassungsbescheinigung (B3) die von einem
amtlich anerkannten Sachverständigen ausgestellt wird. Für die
Verlängerung der B3-Bescheinigung dürfen wir für Sie tätig werden.
Beispiel :
Muss die Bescheinigung im Juni des Jahres verlängert werden, so kann
dieses in den Monaten Mai bis Juli erfolgen. Die Bescheinigung wird
jeweils auf den Tag genau um ein Jahr verlängert, aber niemals über die
fällige Tankprüfung hinaus. Wird die Verlängerung später als einen Monat
nach der Fälligkeit gewünscht, so muss dieses von einem amtl.
anerkannten Sachverständigen ausgestellt werden.
Erfolgt die technische Untersuchung gemäss Abs. 4 der Rn 10 282
spätestens einen Monat nach Ablauf der Jahresfrist, darf das Fahrzeug
innerhalb dieser Monatsfrist für die Beförderung der zugelassenen Güter
nicht weiter verwendet werden. Nach dieser Monatsfrist ist das Fahrzeug
einer technischen Untersuchung nach Abs. 1 Rn 10 282 zu unterziehen (aaS).
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