GGVS / ADR
Verlängerung der B3-Bescheinigung:


Gefährliche Güter müssen sicher befördert werden, damit Menschen, Tiere, Umwelt und Sachen nicht gefährdet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, bestehen eingehende Sicherheitsvorschriften. Der Nachweis hierfür ist die Zulassungsbescheinigung (B3) die von einem amtlich anerkannten Sachverständigen ausgestellt wird. Für die Verlängerung der B3-Bescheinigung dürfen wir für Sie tätig werden.

Beispiel :
Muss die Bescheinigung im Juni des Jahres verlängert werden, so kann dieses in den Monaten Mai bis Juli erfolgen. Die Bescheinigung wird jeweils auf den Tag genau um ein Jahr verlängert, aber niemals über die fällige Tankprüfung hinaus. Wird die Verlängerung später als einen Monat nach der Fälligkeit gewünscht, so muss dieses von einem amtl. anerkannten Sachverständigen ausgestellt werden.


Erfolgt die technische Untersuchung gemäss Abs. 4 der Rn 10 282 spätestens einen Monat nach Ablauf der Jahresfrist, darf das Fahrzeug innerhalb dieser Monatsfrist für die Beförderung der zugelassenen Güter nicht weiter verwendet werden. Nach dieser Monatsfrist ist das Fahrzeug einer technischen Untersuchung nach Abs. 1 Rn 10 282 zu unterziehen (aaS).