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Hauptuntersuchung
(HU)
gemäß §29 StVZO: Rund
25.000 Fahrzeuge pro Jahr erhalten nach bestandener Hauptuntersuchung
die Prüfplakette von Sachverständigen aus unserem
Büro. Dieser Untersuchung müssen sich alle Fahrzeuge
die auf öffentlichen Strassen innerhalb Deutschlands unterwegs
sind, in verschiedenen Intervallen (je nach Fahrzeug) unterziehen. Ausnahmen sind lediglich: - Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen - Fahrzeuge der Bundeswehr bzw. Bundesgrenzschutz - Fahrzeuge die nach §18 Abs.7 behandelt werden (zulassungsfreie Fahrzeuge) Der ausgestellte Untersuchungsbericht ist seit dem 01.01.2002 bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufzubewahren und dann den zuständigen Personen auf verlangen vorzuzeigen. WICHTIG!
Wird bei der Hauptuntersuchung ein Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil 1oder des Fahrzeugscheines festgestellt und kann nur die Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder der Fahrzeugbrief vorgelegt werden, wird dies als geringer Mangel dokumentiert. Es darf keine HU-Plakette zugeteilt werden. Die HU-Plakette wird dann vom Straßenverkehrsamt erteilt, wenn dem Fahrzeughalter eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt wurde. Sie als Fahrzeughalter können selbst einen Vorab-Check machen, bevor Sie zur HU fahren. Grundsätzlich gilt, was am Fahrzeug vorhanden ist, muss auch funktionieren. Kontrollieren Sie z.B. die lichttechnischen und akustischen Einrichtungen wie: Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Blinker, Nebelschlussleuchte, Kennzeichenleuchte, zusätzl. Scheinwerfer, Kontrollleuchten, Warnblinkanlage, Hupe usw. Kontrollieren Sie auch: Habe ich den Fahrzeugschein dabei, Reifen, Scheiben, Verbandkasten, Warndreieck usw. |