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Einstufung
als Oldtimer
gemäß §23 StVZO: Der Bundesrat hat umfangreiche Änderungen der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) beschlossen, unter anderem die Einstufung als Oldtimer nach §23 StVZO. Nach §21 c StVZO, der durch die 25. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22. Juli 1997 (BGBL. Teil I, S.1889) in die StVZO eingefügt worden ist, können Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis als „Oldtimer" erhalten, die vor 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind und vornehmlich zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Für
die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer ist das Gutachten
eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Im
Brief wird eine neue Schlüsselnummer (98) eingetragen. Das
Fahrzeug gilt damit als Oldtimer und kann nur noch ein
Oldtimerkennzeichen nach §23 Absatz 1c (Kennbuchstabe
„H" nach der Erkennungsnummer) erhalten. Auch die
Prüfingenieure
der VAUTEC GmbH können für Sie die Einstufung zum Oldtimer vornehmen. Was dazu erforderlich wird und welche Unterlagen benötigt werden finden Sie auf unserer Homepage im Menuepunkt "Aktuelles" |