Technische Untersuchungen:

Unter einer technischen Untersuchung ist eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung zu verstehen, bei der aber die Zuteilung der Plakette nicht erfolgt. Technische Untersuchungen werden meist bei Fahrzeugen durchgeführt, die eine hohe Laufleistung aufweisen, und der Fahrzeughalter zwischen den beiden Hauptuntersuchungen eine zusätzliche Überprüfung seiner Fahrzeuge wünscht.

Internationale
Kraftfahrzeug Verordnung:

Die IntKfzVO hat sich zum 01.03.2007 grundlegend geändert. Mit in Kraft treten des §19 Fahrzeugverordnung (FZV) wird die bisherige Untersuchung gem. IntKfzVO, zur Erlangung eines Ausfuhrkennzeichens nicht mehr anerkannt.

Stattdessen ist eine Hauptuntersuchung nach den Maßstäben der StVZO einschließlich Mängelrichtlinie zu §29 StVZO durchzuführen. Fahrzeuge bei denen bei dieser Hauptuntersuchung gravierende Mängel festgestellt werden, dürfen dann vom Straßenverkehrsamt nicht zugelassen werden.

Es ist vom Verordnungsgeber eindeutig gewollt und wird von den Zulassungsstellen entsprechend umgesetzt, dass es sich bei der Ausstellung eines internationalen Zulassungsscheins und der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens formal um eine "Wiederzulassung" handelt. Deshalb wird das Ausfuhrkennzeichen nur zugeteilt, wenn eine bestandene Hauptuntersuchung und eine bestandene Abgasuntersuchung sowie ggf. eine bestandene Sicherheitsprüfung, eine gültige §57b Prüfung usw. vorliegen.