|
Technische
Untersuchungen:
Unter einer
technischen Untersuchung ist eine Prüfung im Umfang einer
Hauptuntersuchung zu verstehen, bei der aber die Zuteilung der Plakette
nicht erfolgt. Technische Untersuchungen werden meist bei Fahrzeugen
durchgeführt, die eine hohe Laufleistung aufweisen, und der
Fahrzeughalter zwischen den beiden Hauptuntersuchungen eine
zusätzliche Überprüfung seiner Fahrzeuge
wünscht. Internationale
Kraftfahrzeug Verordnung:
Die IntKfzVO hat sich zum
01.03.2007 grundlegend geändert. Mit in Kraft treten des
§19 Fahrzeugverordnung (FZV) wird die bisherige Untersuchung
gem. IntKfzVO, zur Erlangung eines Ausfuhrkennzeichens nicht mehr
anerkannt. Stattdessen ist eine
Hauptuntersuchung nach den Maßstäben der StVZO
einschließlich Mängelrichtlinie zu §29
StVZO durchzuführen. Fahrzeuge bei denen bei dieser
Hauptuntersuchung gravierende Mängel festgestellt werden,
dürfen dann vom Straßenverkehrsamt nicht zugelassen
werden. Es ist vom Verordnungsgeber
eindeutig gewollt und wird von den
Zulassungsstellen entsprechend umgesetzt, dass es sich bei der
Ausstellung eines internationalen Zulassungsscheins und der Zuteilung
eines Ausfuhrkennzeichens formal um eine "Wiederzulassung" handelt.
Deshalb wird das Ausfuhrkennzeichen nur zugeteilt, wenn eine bestandene
Hauptuntersuchung und eine bestandene Abgasuntersuchung sowie ggf. eine
bestandene Sicherheitsprüfung, eine gültige
§57b Prüfung usw. vorliegen. |