Vollgutachten §21 StVZO / Einzelabnahmen §19(2) / Einzelgenehmigungen für Neufahrzeuge
Seit 2019 dürfen die Unterschriftsberechtigten (USB) des Technischen Dienstes (TD) der GTÜ unter anderem, Gutachten zur Erlangung einer Fahrzeug- oder Bauteilgenehmigung erstellen. Zu unseren Kunden zählen in diesem Bereich beispielsweise Hersteller von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen und Importeure.
Wir unterstützten jedoch nicht nur Geschäftskundinnen und -kunden. Auch für Sie als Privatkundin bzw. -kunde bieten wir unterschiedliche Dienstleistungen im Bereich der Einzelgenehmigung an. So bringen wir Ihr Fahrzeug sicher auf die Straße.
Zu unseren Dienstleistungen zählen z. B. Einzelabnahmen für Ihr Fahrzeug, wenn Sie an diesem technische Änderungen in der Form von Anbauteilen, Mehrfachänderungen oder Umbauten vornehmen wollen. Oder Sie benötigen ein Vollgutachten, weil Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland erworben haben für das Sie jedoch keine Deutschen Papiere besitzen.
Hier können wir entsprechend des vorliegenden Falles auch mit einer Bestätigung der Daten weiterhelfen. Oder Sie beabsichtigen die Änderung der Fahrzeugart (PKW in LKW oder umgekehrt, Umbau in ein Wohnmobil), Umbau eines Motorrades, andere Bereifung des Motorrades oder Veränderungen an Ihrem Anhänger.
Bitte nehmen Sie gerne frühzeitig, schon in Ihrer Planungsphase, Kontakt zu den Kollegen auf, um frühzeitig eventuelle Problempunkte zu ermitteln.
- Vollgutachten nach §21 StVZO zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis (z.B. Importfahrzeuge, Scheunenfund, Neufahrzeuge bestimmter Fahrzeugklassen(L/R/S/T)
- Einzelabnahmen nach §19(2) StVZO (Fahrwerksänderungen, Spurplatten, Räder/Reifen, etc.)
- Nationale Einzelgenehmigungen für Neufahrzeuge (Klassen M/N/O)
- Umbau zum Wohnmobil
- Stand- & Fahrgeräuschmessungen
- Geschwindigkeitsmessungen mit V-Box
- Fahrzeugverwiegung mit Plattenwaagen bis 3500kg zulässiger Gesamtmasse
Ansprechpartner:
Holger Mix,
Mobil: 0151-19456372
Mail: mix@vautec-nms.de
Marco Ingwersen,
Mobil: 0173-8933650 ,
Mail: ingwersen@vautec-nms.de